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Rauchwarnmelder retten leben! Im Juli 2013 ist nun auch in Baden-Württemberg eine Rauchwarnmeldepflicht in der Landesbauordnung im Wohnbereich verankert worden. Für neu errichtete Wohngebäude gilt die Regelung ab sofort. Für Bestandsbauten gilt eine Frist zur Nachrüstung bis Ende 2014.

 

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